Anfragen
Gesuche können jederzeit eingereicht werden.
Die zweimal jährlich durchgeführten Stiftungsratsitzungen finden jeweils im März sowie im Oktober statt.
Für die nächste Sitzung treffen sich die Stiftungsräte am 13. März 2024.
Kriterien zur Vergabe von Beiträgen
Ausbildungsbeiträge
Wenn Unterstützungen für die Ausbildung nicht durch öffentliche Stipendien oder Darlehen abgedeckt werden können. Speziell bei Jugendlichen, Wiedereinsteigenden, Alleinerziehenden. Die Ausbildung soll zur Existenzsicherung führen.
Einzelhilfe bei sozialen Härtefällen
Einmalige Unterstützung, wenn die Möglichkeit besteht, die Situation selbst zu meistern. Keine Dauerhilfe – kein Ersatz für öffentliche Sozialhilfe. Beispiel: Beitrag an medizinische Kosten.
Projekte in den Bereichen Jugend und Familie
Unterstützungen für Familien, Alleinerziehende, Behinderte.
Unterstützung von sozialen Organisationen
Keine Beiträge an deren Infrastrukturprojekte.
Einsatzbereiche
- Finanzielle Unterstützung bei Arztrechnungen, notwendigen medizinischen Interventionen
(in Zusammenarbeit mit Patientenstellen, sozialen Institutionen und anderen Hilfsorganisationen) - Finanzielle Mithilfe bei privater Schuldensanierung
(in Zusammenarbeit mit offiziellen Schuldensanierungsstellen und anderen Hilfsorganisationen) - Finanzielle Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen, welche existenzsichernd sein sollen
(in Zusammenarbeit mit anderen unterstützenden Organisationen) - Unterstützung von Einzelfällen anderer sozialen Organisationen (keine Unterstützung von Infrastrukturprojekten)